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FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

 

Wie lange ist die Verordnung gültig?

Die Therapie muss:

  • Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Rezepts begonnen werden.

  • Bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeits- oder Wegeunfällen) bereits nach 7 Tagen

  • Bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen.

 

Gibt es eine Unterbrechungsfrist zwischen zwei Behandlungen?

Die Behandlung darf nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.

Was muss ich für die Therapie zuzahlen?

ab 18 Jahren müssen gesetzlich Versicherte eine Rezeptgebühr von 10€ und 10% des Wertes des Rezeptes zuzahlen

Wenn Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn gleich beim ersten Termin vor (für mehr Informationen bitte ihre Krankenkasse kontaktieren).

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
  • Deine gültige Verordnung,

  • Deine Versichertenkarte,

  • Die letzten Arztbriefe und Befunde,

  • Ein Zahlungsmittel,

  • Ein Handtuch und bequeme Kleidung.

 

Wie kann ich meinen Termin absagen?

In dringenden Fällen spätestens 24 Stunden zuvor absagen. Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage innerhalb von 24 Stunden nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin Ihnen privat in Rechnung gestellt. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Ihre Praxis für Physiotherapie Berlin Wilmersdorf.

die Praxis 49

Praxis für Physiotherapie 

Nassauische Straße 49

10717 Berlin

Telefon 030/455 70 70

info@die-praxis49.de

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